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Gesetzliche Pflicht

§ 60a GEG: die Betriebsprüfung von Wärmepumpen

Anders als bei der Heizungsprüfung gibt es hier keine Stichtagsfrist, sondern einen Zyklus, der bei jeder Anlage zu einem anderen Zeitpunkt anläuft. Genau das macht die Planung im Betrieb unübersichtlich.

Worum es geht

Neu installierte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten sind nach einer vollen Heizperiode zu prüfen, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre.

Geprüft wird, ob die Anlage im echten Betrieb das leistet, was die Auslegung versprochen hat: Arbeitszahl, Einstellung der Heizkurve, Hydraulik. Der erste Termin kommt bewusst nach einer vollen Heizperiode — vorher lässt sich das nicht beurteilen.

Erster Termin

Nach einer Heizperiode

Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Danach alle fünf Jahre — je Anlage gerechnet, nicht für alle gemeinsam.

Welche Wärmepumpen ausgenommen sind

Nicht jede Wärmepumpe fällt darunter. Ausdrücklich ausgenommen sind:

  • Warmwasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen

Aus den Stammdaten allein lässt sich die Bauart nicht ableiten. Wer seinen Bestand durchgeht, muss diese Frage einmal je Anlage beantworten — danach steht sie fest.

Warum der Zyklus das eigentliche Problem ist

Bei § 60b haben alle Altanlagen dieselbe Frist; man kann eine Liste abarbeiten. Hier ist es umgekehrt: Jede Anlage hat ihren eigenen Termin, abhängig vom Tag der Inbetriebnahme. Fünf Jahre später erinnert sich niemand mehr daran.

Praktisch heißt das: Das Datum der Inbetriebnahme muss beim Einbau festgehalten werden, sonst ist die Frist später nicht mehr rekonstruierbar — und der Folgeauftrag entfällt still.

Abgrenzung zu § 60b

§ 60b betrifft wasserführende Heizungen und kennt eine feste Frist zum 30. September 2027. Beide Pflichten gelten nur in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten.

Quelle: GEG § 60a — Betriebsprüfung von Wärmepumpen. Weiterführend das GEG-Portal des BBSR.

Rechtsstand: 31.08.2026. Dieser Text beschreibt die Pflicht und nennt den Paragraphen — er ersetzt keine Rechtsberatung.